I-16 U 73/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-27, I-16 U 73/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-02-27, I-16 U 73/08
I-16 U 73/08Obergericht27.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 73/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-27
Aktenzeichen: I-16 U 73/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0227.I16U73.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Streithelferin der Beklagten gegen das am 25. April 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Streithelferin der Beklagten hat die Kosten des Berufungsverfah-rens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten sowie ihrer Streithelferin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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