III-5 Ss 7/09 - 21/09 I•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-09, III-5 Ss 7/09 - 21/09 I
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-09, III-5 Ss 7/09 - 21/09 I
III-5 Ss 7/09 - 21/09 IObergericht09.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-5 Ss 7/09 - 21/09 I — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-09
Aktenzeichen: III-5 Ss 7/09 - 21/09 I
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0309.III5SS7.09.21.09I.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
- Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düssel-dorf vom 13. Dezember 2007
a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Hausfriedensbruchs in 35 Fällen schuldig ist,
b) im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen auf-gehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abtei-lung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
- Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verwor-fen.
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