II-10 WF 10/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-07, II-10 WF 10/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-07, II-10 WF 10/09
II-10 WF 10/09Obergericht07.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 10/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-07
Aktenzeichen: II-10 WF 10/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0507.II10WF10.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 23.03.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Familiengericht - vom 12.03.2009 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 20.02.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Rechtspflegerin – vom 13.02.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf EUR 810,99 festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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