I-13 U 34/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-14, I-13 U 34/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-14, I-13 U 34/08
I-13 U 34/08Obergericht14.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 34/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-14
Aktenzeichen: I-13 U 34/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0514.I13U34.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Januar 2008 ver-kündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landge-richts Krefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 6.806,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 8. Dezember 2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 7/10 und der Kläger zu 3/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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