I-20 U 77/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-19, I-20 U 77/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-19, I-20 U 77/08
I-20 U 77/08Obergericht19.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 77/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-19
Aktenzeichen: I-20 U 77/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0519.I20U77.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Februar 2008 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe von 120% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzu-wenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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