I-17 U 142/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-22, I-17 U 142/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-22, I-17 U 142/08
I-17 U 142/08Obergericht22.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 142/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-22
Aktenzeichen: I-17 U 142/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0522.I17U142.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 10.09.2008 erlassene Teil-anerkenntnisurteil des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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