I-1 U 130/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-1 U 130/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-1 U 130/08
I-1 U 130/08Obergericht25.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 130/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-25
Aktenzeichen: I-1 U 130/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0525.I1U130.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 16. Juli 2008 verkündete Grund- und Teilurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 4.846,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 28.09.2007 zu zahlen.
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In Höhe von 1.000 € wird die Klage abgewiesen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 45.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2006 zu zahlen.
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Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 53 % den Klägern und zu 47 % der Beklagten zur Last; im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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