Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-1 U 141/08

I-1 U 141/08Obergericht25.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 141/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-25

Aktenzeichen: I-1 U 141/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0525.I1U141.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 29. August 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt,

als Gesamtschuldner an den Kläger 265,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Januar 2007 zu zahlen,

als Gesamtschuldner den Kläger von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte A… und B… aus Duisburg in Höhe von 45,93 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.