I-24 W 28/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-24 W 28/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-24 W 28/09
I-24 W 28/09Obergericht25.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 28/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-25
Aktenzeichen: I-24 W 28/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0525.I24W28.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Kostenfest-setzungsbeschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin - vom 25. Februar 2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 11. Februar 2009 sind von den Klägern 472,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins¬satz seit dem 11. Februar 2009 an den Beklagten zu erstatten.
Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch des Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner 63 % und der Beklagte 37 %.
Beschwerdewert: 755,80 EUR
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