VI-Kart 10/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-27, VI-Kart 10/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-27, VI-Kart 10/08 (V)
VI-Kart 10/08 (V)Obergericht27.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 10/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: VI-Kart 10/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0527.VI.KART10.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis zu 6. gegen den Be-schluss des Bundeskartellamtes vom 2. Juli 2008 (B2-359/07) wer-den zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten zu 1. bis zu 6. haben die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Sie haben darüber hinaus dem Bundeskartellamt die in der Beschwerdeinstanz zur zweckentspre-chenden Rechtsverteidigung entstandenen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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