VI-3 Kart 29/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-27, VI-3 Kart 29/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-27, VI-3 Kart 29/08 (V)
VI-3 Kart 29/08 (V)Obergericht27.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 29/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: VI-3 Kart 29/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0527.VI3KART29.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 23. Januar 2008 – BK 6-07-037 – wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur und der weiter beteiligten Antragstellerin zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt.
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