Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-28, I-2 U 26/08

I-2 U 26/08Obergericht28.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 26/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-28

Aktenzeichen: I-2 U 26/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0528.I2U26.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. März 2008 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.000.000,-- € festge-setzt.

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