I-5 U 92/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-28, I-5 U 92/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-28, I-5 U 92/07
I-5 U 92/07Obergericht28.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 92/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: I-5 U 92/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0528.I5U92.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 07.05.2009
durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht J…,
den Richter am Oberlandesgericht B… und die Richterin am Oberlandesgericht P…
für R e c h t erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.07.2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az: 1 O 284/02 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt die Klägerin zu 91 % und die Beklagte zu 9%, die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 94% und der Beklagten zu 6% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvoll-streckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklag-te zuvor Sicherheit in gleicher Höhe des zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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