Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-02, VI-2 Kart 5/08 (V)

VI-2 Kart 5/08 (V)Obergericht02.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 5/08 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-02

Aktenzeichen: VI-2 Kart 5/08 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0602.VI2KART5.08V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen die vom Bundeskartellamt beabsichtigte Auskunftserteilung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt, der ebenfalls die dem Bundeskartellamt und den Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten hat.

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