I-16 W 8/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-08, I-16 W 8/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-08, I-16 W 8/09
I-16 W 8/09Obergericht08.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 W 8/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-08
Aktenzeichen: I-16 W 8/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0608.I16W8.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 15.01.2009 gegen den Pro-zesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Landgerichtes Düsseldorf vom 17.12.2008 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
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