VII-Verg 17/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-10, VII-Verg 17/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-10, VII-Verg 17/09
VII-Verg 17/09Obergericht10.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 17/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-10
Aktenzeichen: VII-Verg 17/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0610.VII.VERG17.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die als sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu behandelnde Verpflichtungsklage gegen die Unterlassung der Vergabekammer, die Vergabeakten der Antragsgegnerin zu beschlagnahmen, wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der Kosten vor dem Verwaltungsgericht Köln) trägt die Antragstellerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.