Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-16, I-24 U 169/08

I-24 U 169/08Obergericht16.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 169/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-16

Aktenzeichen: I-24 U 169/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0616.I24U169.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 1. August 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 599,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 66% und der Beklagte zu 34%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 60% und der Beklagte zu 40%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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