I-24 U 169/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-16, I-24 U 169/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-16, I-24 U 169/08
I-24 U 169/08Obergericht16.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 169/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-16
Aktenzeichen: I-24 U 169/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0616.I24U169.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 1. August 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 599,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 66% und der Beklagte zu 34%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 60% und der Beklagte zu 40%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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