Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-18, I-13 U 113/08

I-13 U 113/08Obergericht18.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 113/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-18

Aktenzeichen: I-13 U 113/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0618.I13U113.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 27.10.2008 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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