VI-2 U (Kart) 14/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-24, VI-2 U (Kart) 14/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-24, VI-2 U (Kart) 14/08
VI-2 U (Kart) 14/08Obergericht24.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 14/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-24
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 14/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0624.VI2U.KART14.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Düsseldorf vom 04. Juni 2008 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten hinsichtlich des zwischen den Parteien bestehenden Gas-Lieferungsvertrages zur Vertragskonto-nummer 2… zum 01. Oktober 2004, 01. Januar 2005, 01. Oktober 2005 sowie zum 01. Januar 2006 vorgenommenen Erhöhungen der Gastarife unwirksam sind.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, mit Ausnahme der durch die Anrufung des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn entstandenen Kosten, die der Kläger trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages leistet.
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