I-4 U 215/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-25, I-4 U 215/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-25, I-4 U 215/08
I-4 U 215/08Obergericht25.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 215/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-25
Aktenzeichen: I-4 U 215/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0625.I4U215.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Oktober 2008 verkündete
Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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