I-4 W 57/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-26, I-4 W 57/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-26, I-4 W 57/08
I-4 W 57/08Obergericht26.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 W 57/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-26
Aktenzeichen: I-4 W 57/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0626.I4W57.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss der
- Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. September 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
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