Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-29, I-24 U 208/08

I-24 U 208/08Obergericht29.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 208/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-29

Aktenzeichen: I-24 U 208/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0629.I24U208.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

  2. Der Termin vom 30. Juni 2009 wird aufgehoben.

  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.

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