I-5 U 170/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-02, I-5 U 170/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-02, I-5 U 170/08
I-5 U 170/08Obergericht02.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 170/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-02
Aktenzeichen: I-5 U 170/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0702.I5U170.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.11.2008 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages hinterlegen, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstrecken-den Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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