Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-07, I-18 U 10/09

I-18 U 10/09Obergericht07.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 10/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-07

Aktenzeichen: I-18 U 10/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0707.I18U10.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 20.11.2008 - 13 O 17/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin

auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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