I-8 U 132/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-09, I-8 U 132/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-09, I-8 U 132/07
I-8 U 132/07Obergericht09.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 132/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-09
Aktenzeichen: I-8 U 132/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0709.I8U132.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. August 2007 verkündete Zwischenurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal aufgeho-ben.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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