I-20 U 46/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-14, I-20 U 46/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-14, I-20 U 46/01
I-20 U 46/01Obergericht14.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 46/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-14
Aktenzeichen: I-20 U 46/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0714.I20U46.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 9. Februar 2001 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens I ZR 10/03 des Bundesgerichtshofes tragen die Klägerinnen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelas-sen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des je-weils beizutreibenden Betrages leistet.
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