VI-2 U (Kart) 6/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-15, VI-2 U (Kart) 6/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-15, VI-2 U (Kart) 6/07
VI-2 U (Kart) 6/07Obergericht15.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 6/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-15
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 6/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0715.VI2U.KART6.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Duisburg vom 6. Februar 2007 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.