Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-15, VI-2 U (Kart) 6/07

VI-2 U (Kart) 6/07Obergericht15.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 6/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-15

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 6/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0715.VI2U.KART6.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Duisburg vom 6. Februar 2007 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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