Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-16, I-24 W 34/09

I-24 W 34/09Obergericht16.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 34/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-16

Aktenzeichen: I-24 W 34/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0716.I24W34.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 26. Mai 2009, in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 25. Juni 2009 wird als unzulässig verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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