Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-20, I-20 W 54/09

I-20 W 54/09Obergericht20.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 54/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-20

Aktenzeichen: I-20 W 54/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0720.I20W54.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2009 im Kostenpunkt dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner zu 3/4 und der Antragstellerin zu 1/4 auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

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