Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-11, I-20 U 41/08

I-20 U 41/08Obergericht11.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 41/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-11

Aktenzeichen: I-20 U 41/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0811.I20U41.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Voll-streckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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