I-5 W 58/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-21, I-5 W 58/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-21, I-5 W 58/08
I-5 W 58/08Obergericht21.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 58/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-21
Aktenzeichen: I-5 W 58/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0821.I5W58.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläge-rin wird die Streitwertfestsetzung des Landgerichts im Urteil vom 17.11.2008 (15 O 101/07) teilweise abgeändert und der Streitwert auf 23.187,28 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten wer-den nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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