Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-01, I-20 U 89/09

I-20 U 89/09Obergericht01.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 89/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-01

Aktenzeichen: I-20 U 89/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0901.I20U89.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 22. April 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 21. Januar 2009 wird aufgehoben. Der auf ihren Erlass gerichtete Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens.

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