I-2 U 48/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-03, I-2 U 48/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-03, I-2 U 48/07
I-2 U 48/07Obergericht03.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 48/07 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-03
Aktenzeichen: I-2 U 48/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0903.I2U48.07.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die auf das deutsche Patent 43 18 341 gestützte Klageerweiterung vom 16. März 2009 ist zulässig.
II.
Über die klageerweiternden Ansprüche soll in einem gesonderten Verfahren ver-handelt und entschieden werden.
Zu den Akten des abgetrennten Verfahrens werden die Anlagen KLE 1 bis KLE 21 sowie von der Klägerin nachzureichende Exemplare der Anlagen K 9 bis K 13 sowie ein Exemplar des Nichtigkeitsurteils vom 08.11.2007 (2 Ni 59/05 (EU)) ge-nommen.
III.
Der Streitwert für die Klageerweiterung wird auf 150.000 € festgesetzt.
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