I-2 U 96/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-03, I-2 U 96/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-03, I-2 U 96/07
I-2 U 96/07Obergericht03.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 96/07 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-03
Aktenzeichen: I-2 U 96/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0903.I2U96.07.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die auf das deutsche Patent 43 18 341 gestützte Klageerweiterung vom 16. März 2009 ist zulässig.
II.
Über die klageerweiternden Ansprüche soll in einem gesonderten Verfahren verhandelt und entschieden werden.
Zu den Akten des abgetrennten Verfahrens werden die Anlagen ROKH 1 bis ROKH 20, B&B 5 sowie von der Klägerin nachzureichende Exemplare der Anlagen K 9 bis K 12 sowie ein Exemplar des Nichtigkeitsurteils vom 08.11.2007 (2 Ni 59/05 (EU)) genommen.
III.
Der Streitwert für die Klageerweiterung wird auf 150.000 € festgesetzt.
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