I-3 Wx 174/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-10, I-3 Wx 174/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-10, I-3 Wx 174/09
I-3 Wx 174/09Obergericht10.09.2009
Regest
FGG § 20a Abs. 1 Satz 1 Stellt in einem Abschiebungshaftverfahren das Erstbeschwerdegericht auf das Rechtsmittel des Betroffenen fest, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist und weist es dessen Kostenantrag zurück, so ist eine auf Änderung der Entscheidung im Kostenpunkt gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen unzulässig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 – I-3 Wx 174/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 174/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-10
Aktenzeichen: I-3 Wx 174/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0910.I3WX174.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
FGG § 20a Abs. 1 Satz 1
Stellt in einem Abschiebungshaftverfahren das Erstbeschwerdegericht auf das Rechtsmittel des Betroffenen fest, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist und weist es dessen Kostenantrag zurück, so ist eine auf Änderung der Entscheidung im Kostenpunkt gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen unzulässig.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 – I-3 Wx 174/09
Tenor
Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.
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