Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-14, VII-Verg 20/09

VII-Verg 20/09Obergericht14.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 20/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-14

Aktenzeichen: VII-Verg 20/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0914.VII.VERG20.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 30. April 2009 (VK 4/09) aufgehoben, soweit darin über die Kosten des Verfahrens entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer werden der Bei-geladenen auferlegt.

Die Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer wird anderweit auf 1.325 Euro festgesetzt.

Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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