I-3 U 3/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-16, I-3 U 3/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-16, I-3 U 3/09
I-3 U 3/09Obergericht16.09.2009
Regest
Erneuerbare – Energien – Gesetztes (EEG) § 11 Abs. 2, 3 Eine bauliche Anlage (hier: Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindlicher Pflanzen) kann auch dann ein Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG darstellen, wenn ihr Dach erst durch die Fotovoltaikmodule gebildet wird, für die der Betreiber die (erhöhte) Einspeisungsvergütung beansprucht. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. September 2009 – I-3 U 3/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 3/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-16
Aktenzeichen: I-3 U 3/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0916.I3U3.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
Erneuerbare – Energien – Gesetztes (EEG) § 11 Abs. 2, 3
Eine bauliche Anlage (hier: Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindlicher Pflanzen) kann auch dann ein Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG darstellen, wenn ihr Dach erst durch die Fotovoltaikmodule gebildet wird, für die der Betreiber die (erhöhte) Einspeisungsvergütung beansprucht.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. September 2009 – I-3 U 3/09
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Dezember 2008 verkündete Urteil der 01. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, und zwar in Höhe von 603,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 10. April 2008 als unzulässig, im Übrigen als unbegründet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug: beträgt Bis 9.000,- Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.