I-24 U 39/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-22, I-24 U 39/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-22, I-24 U 39/09
I-24 U 39/09Obergericht22.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 39/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-22
Aktenzeichen: I-24 U 39/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0922.I24U39.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Beklagten gegen das am 15. Januar 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 10%, und der Beklagte zu 90%.
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Der Berufungsstreitwert wird auf 21.295,20 EUR festgesetzt, davon entfallen auf die Berufung 19.283,47 EUR und auf die Anschlussberufung 2.011,73 EUR.
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