Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-24, I-23 U 184/08

I-23 U 184/08Obergericht24.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 184/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-24

Aktenzeichen: I-23 U 184/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0924.I23U184.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2008 verkündete Urteil der Ein-zelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.