I-23 U 9/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-24, I-23 U 9/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-24, I-23 U 9/09
I-23 U 9/09Obergericht24.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 9/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-24
Aktenzeichen: I-23 U 9/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0924.I23U9.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.12.2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.