Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-24, I-23 U 9/09

I-23 U 9/09Obergericht24.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 9/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-24

Aktenzeichen: I-23 U 9/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0924.I23U9.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.12.2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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