I-6 U 166/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, I-6 U 166/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, I-6 U 166/08
I-6 U 166/08Obergericht30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 166/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-30
Aktenzeichen: I-6 U 166/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0930.I6U166.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Oktober 2008 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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