VI-Kart 1/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, VI-Kart 1/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, VI-Kart 1/08 (V)
VI-Kart 1/08 (V)Obergericht30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 1/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-30
Aktenzeichen: VI-Kart 1/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0930.VI.KART1.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Bun-deskartellamtes vom 5. Dezember 2007 – B9 – 52463-Fa-125/07 – wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1 auferlegt. Sie hat zudem dem Bundeskartellamt und der Beigeladenen zu 2 die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Wert des Beschwerdeverfahrens: 5 Mio. €.
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