VI-U (Kart) 17/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, VI-U (Kart) 17/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, VI-U (Kart) 17/08
VI-U (Kart) 17/08Obergericht30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 17/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-30
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 17/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0930.VI.U.KART17.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. Oktober 2008 verkündete Grundurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreiben-den Kostenbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Wert des Berufungsverfahrens und die Beschwer der Beklagten werden auf jeweils 4.697.570,77 € festgesetzt.
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