I-10 U 58/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-01, I-10 U 58/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-01, I-10 U 58/09
I-10 U 58/09Obergericht01.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 58/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-01
Aktenzeichen: I-10 U 58/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1001.I10U58.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. März 2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Rechtsstreit ist im Umfang des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Hagen vom 12.03.2008 (08-1766982-0-4) erledigt.
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger weitere 1.434,66 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem aktuellen Basiszinssatz seit dem 06.03.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43%, die Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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