Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-01, VII-Verg 31/09

VII-Verg 31/09Obergericht01.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 31/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-01

Aktenzeichen: VII-Verg 31/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1001.VII.VERG31.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf den Antrag der Antragstellerin zu 2) wird der Beschluss der Vergabekam-mer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK -21/2009 - L/Z -) aufgehoben und das Verbot des Zuschlags wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht einschließlich der dort entstandenen notwenigen Auslagen der Antragstellerin.

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