I-6 W 45/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-26, I-6 W 45/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-26, I-6 W 45/09
I-6 W 45/09Obergericht26.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 45/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-26
Aktenzeichen: I-6 W 45/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1026.I6W45.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Bestellung des Sonderprüfers mit Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 14. August 2009 wird bis zur Entscheidung des Senats über die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 9. September 2009 gegen den vorgenannten Beschluss außer Kraft gesetzt.
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