I-18 U 104/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-28, I-18 U 104/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-28, I-18 U 104/09
I-18 U 104/09Obergericht28.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 104/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-28
Aktenzeichen: I-18 U 104/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1028.I18U104.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weiterge-henden Berufung das am 16.04.2009 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (31 O 9/08) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.333,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.
Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7/10 und die Beklagte zu 3/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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