I-10 U 86/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-29, I-10 U 86/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-29, I-10 U 86/09
I-10 U 86/09Obergericht29.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 86/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: I-10 U 86/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1029.I10U86.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 17. April 2009 verkündete Ur-teil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (15 O 77/08) wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits – I. und II. Instanz – trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klä-gerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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