I-24 U 207/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-03, I-24 U 207/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-03, I-24 U 207/08
I-24 U 207/08Obergericht03.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 207/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-03
Aktenzeichen: I-24 U 207/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1103.I24U207.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Oktober 2008 ver-kündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch haftend an den Kläger EUR 82.276,51 nebst 5 % Zinsen auf EUR 57.375,94 seit dem 01. Januar 2008 und auf EUR 24.900,57 seit dem 01. Januar 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch haftend verpflichtet sind, alle Schäden, die dem Kläger aufgrund des anwaltlichen Fehlverhaltens durch das Unterlassen der Erhebung einer Restitutionsklage in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf, Az. 10 Ca 5578/04 entstanden sind oder entstehen werden, zu ersetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 26 % der Kläger und zu 74 % die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe dieses Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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