I-17 U 125/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-06, I-17 U 125/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-06, I-17 U 125/06
I-17 U 125/06Obergericht06.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 125/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-06
Aktenzeichen: I-17 U 125/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1106.I17U125.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Januar 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (4 O 550/04) wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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